Haftpflicht/Rechtsschutzversicherung
Berufshaftpflichtversicherung für Pflegekräfte
(selbstständige PersonenbetreuerInnen)
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Pflegekräfte (selbstständige PersonenbetreuerInnen) ist von der Patientenanwaltschaft zum Schutz der Patienten als verpflichtenden anzusehen und somit beim Abschluss eines Personenbetreuungsvertrags vorzulegen.
In der Personenbetreuung lauert eine Reihe von Risiken, die PersonenbetreuerInnen während ihrer Tätigkeit vor große Herausforderungen stellen können.
Haften PersonenbetreuerInnen und Vermittlung/Agentur für Schäden welche sie bei der Ausübung ihres Gewerbes verursachen?
Personenbetreuer unterliegen den zivilrechtlichen Haftungsregelungen. Dabei ist insbesondere auf §1299 ABGB hinzuweisen. Dieser sieht eine Haftung für den notwendigen Fleiß und die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vor.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung für PersonenbetreuerInnen abschließen.
Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung
für die Personenbetreuer/Innen und Vermittler/Agenturen
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Absicherung gegen Schadenersatzansprüche
Wo gearbeitet wird, passieren FEHLER – dies gilt auch für die Personenbetreuung. Die Haftungsrisiken sind vielfältig: Fehler bei der Betreuung, kaputte Möbel. Die richtige Berufshaftpflichtversicherung gibt Ihnen Schutz.
Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt:
· die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum
Schadenersatz besteht);
Schadenersatz besteht);
· die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen;
· die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die Führung und
Kostenübernahem eines daraus resultierenden Prozesses
Kostenübernahem eines daraus resultierenden Prozesses
Deckungsübersicht
EUR 1.500.000,-, pauschal für Personen- und Sachschäden
Kostenübernahme bei Schäden an unbeweglichen Sachen (z.B. Hauswand) infolge von Benützung, Bearbeitung oder sonstigen Tätigkeiten.
Kostenübernahme bei Schäden an beweglichen Sachen (z.B. Fernseher) infolge von Benützung, Bearbeitung oder sonstigen Tätigkeiten.
SELBSTBEHALTE:
KEIN Selbstbehalt bei Personenschäden
NUR EUR 50,-, bei Sachschäden, in jedem Versicherungsfall
NUR EUR 50,-, bei Sachschäden, in jedem Versicherungsfall
BERUFSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Absicherung bei Strafverfahren
Versichert ist die Übernahme der Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden.
Beispiel:
Durch ein Missgeschick kommt es zu einer Verletzung einer zu betreuenden Person – dem Personenbetreuer wird fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
Durch ein Missgeschick kommt es zu einer Verletzung einer zu betreuenden Person – dem Personenbetreuer wird fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung, zum Beispiel Übernahme der Kosten einer Rechtsanwältin/ eines Rechtsanwalts
Zusätzlich zu der Berufshaftpflichtversicherung bietet der Rahmenvertrag auch eine Strafrechtsschutzversicherung.
Deckungsübersicht
Deckungsübersicht
Diese Strafrechtsschutzversicherung erstreckt sich auf die Übernahme von Kostenzahlungen für die Vertretung in Strafverfahren wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen für die Mitglieder des VOSBP.
Die Versicherungssumme beträgt
EUR 46.000,-, pro Schadensfall.
EUR 46.000,-, pro Schadensfall.